Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

  1. 1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Gesundheitsschmiede über die Nutzung des Trainingsraums. 
  2. 1.2.  Berechtigte Personen sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Gesundheitsschmiede abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und Benutzung des Trainingsraums berechtigt sind.

2. Vertragsschluss

  1. 2.1.  Der Vertrag zwischen der Gesundheitsschmiede und der berechtigten Person kommt durch Unterfertigung des Vertrages zustande. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
  2. 2.2.  Bei Vertragsabschluss ist der Person eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
  3. 2.3.  Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

  1. 3.1.  Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Vertrag: Einzelstunde, 10er - Block, oder Monatsabo
  2. 3.2.  Eine Übertragung des Vertrages an eine Drittperson ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung

  1. 4.1.1.  Jedes Mitglied ist der Zutritt und die Nutzung des Trainingsraums und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten erlaubt, sofern er / sie einen Termin auf der Website www.gesundheitsschmiede.ebusy.de gebucht hat. Es ist erforderlich sich ein Konto auf der Website www.gesundheitsschmiede.ebusy.de zu erstellen, da eine Reservierung im Online Kalender nötig ist, um den Trainingsraum nutzen zu können, da maximum 6 Personen gleichzeitig zugelassen sind.
    Ausnahmen für mehr Personen als 6 sind Gruppentrainings. Bei eingetragenen Gruppentrainings ist es nicht möglich sich ein Einzeltraining zu buchen.
    Zeitfenster von 1 Stunde sind immer vorgegeben zur vollen Stunde. D.h. 1 Trainingseinheit beträgt 1 Stunde.
    Die private Nutzung ist nur nach einer Einführung von mindestens 2 Stunden, in Ausnahmefällen 1 Stunde, von einem Physiotherapeuten oder Sportwissenschaftler oder Trainer oder nach Absolvierung eines Kleingruppentrainings möglich.
  2. 4.1.2.  Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zugangschip, der Aufzeichnungen über die Nutzung speichert . Der Chip ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Chips ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Chip sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist der Gesundheitsschmiede unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Chips durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Chips eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 zu entrichten. Der Alte Chip verliert mit Ausstellung des neuen Chips ihre Gültigkeit.
  3. 4.1.3.  Der Zutritt zum Trainingsraum ist ausschließlich mit einem aufrechten Vertrag möglich.
  4. 4.1.4.  Eine Mitnahme von Drittpersonen sowie die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  5. 4.1.5.  Stark alkoholisierten Kunden sowie Kunden, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
  6. 4.1.6.  Die Mitnahme von Waffen, alkoholischen Getränke, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel ist untersagt.

4.2. Hygienevorschriften

  1. 4.2.1.  Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen fernzuhalten.
  2. 4.2.2.  Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
  3. 4.2.3. Sämtliche Bereiche des Trainingsraums sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Bei mutwilliger Verunreinigung hat das Mitglied die hierfür notwendigen Reinigungskosten zu tragen.
  4. 4.2.4  Nach Benutzung des Gerätes, muss dieses mit einem Desinfektionsspray, welcher vor Ort ist, gereinigt werden, insbesondere die Stellen bei
    denen direkter Hautkontakt mit dem Gerät bestand. 

4.3. Sicherheitsvorschriften

  1. 4.3.1.  Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungs- und Bedienungsvorschriften zu informieren. 
  2. 4.3.2.  Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  3. 4.3.3.  Der Trainingsraum sowie das beinhaltete Equipment darf nur unter Anleitung eines Trainers oder Physiotherapeuten oder nur während der Öffnungszeiten ohne Aufsichtsperson benützt werden, nachdem eine vorangegangene Unterweisung erfolgt ist. Diese Unterweisung beträgt Minimum 1 Stunde mit einem Physiotherapeuten oder Trainer.

4.4. Verlust und Beschädigung von Gegenständen

  1. 4.4.1.  Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Männer- und Frauen Umkleidekabinen zu verstauen und dürfen nicht im Trainingsraum zurückgelassen werden. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

4.5. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

  1. 4.5.1.  Jedes Kunde hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
  2. 4.5.2.  Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
  3. 4.5.3.  Im Falle von Verletzungen anderer Kunden ist jedes Kunde angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
  4. 4.5.4.  Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.

4.6. Sonstiges

  1. 4.6.1.  Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, können die Betreiber und Mitarbeiter der Gesundheitsschmiede Anweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.
  2. 4.6.2.  Das Anbieten sowie die Abhaltung entgeltlicher Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten ist ausschließlich den Physiotherapeuten und Trainern der Gesundheitsschmiede vorbehalten und nur nach voriger Einwilligung zulässig.
  3. 4.6.3.  Die Gesundheitsschmiede ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Kunden bei einem persönlich gebuchten Einzeltraining (ohne Trainer oder Physiotherapeuten) zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Kunden. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

5. Haftung

5.1 Die Inanspruchnahme der Angebote der Gesundheitsschmiede, insbesondere der Gebrauch des Trainingsraums und -Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der Gesundheitsschmiede wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt in der Verantwortung des Mitglieds.
5.2 Die Gesundheitsschmiede bzw. der selbstständige Trainer oder Physiotherapeut haftet für Schäden an von Kunden bzw. Patienten eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen dieser verantwortlichen Person, zurückzuführen ist.

6. Öffnungszeiten

     1.  6.1. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Sonntag von 6.00 - 0.00

  1. 6.2.  Das Fitnessstudio ist am 01.01., 24.12., 25.12., und eventuell an anderen gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Information wird 3 Monate im Voraus bekannt gegeben.
  2. 6.3.  Soweit dies zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios erforderlich ist, sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 10 Tagen pro Kalenderjahr zulässig. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Betriebsunterbrechungen sind vom Fitnessstudiobetreiber auf ein geringstmögliches Ausmaß und auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.
  3. 6.4.  Geplante Einschränkungen der Öffnungszeiten hat der Fitnessstudiobetreiber den Mitgliedern schriftlich (zB per E-Mail) vorab mitzuteilen. Jede Einschränkung der Öffnungszeiten berechtigt das Mitglied zur Kündigung des Vertrages. Mitglieder können von diesem Kündigungsrecht binnen 4 Wochen ab Erhalt der Verständigung Gebrauch machen. Macht ein Mitglied von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, bleibt der Fitnessvertrag aufrecht, wobei das Entgelt im Ausmaß der eingeschränkten Öffnungszeiten anteilig gemindert wird.

7. Entgelt

  1. 7.1.  Das vertraglich vereinbarte Entgelt (gilt nur für Monatsabo) ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Das Monatsabo versteht sich inkl. Umsatzsteuer. Bei einem 10er Block bzw. einer Einzelstunde muss das Entgelt im Vorhinein entrichtet werden. Die Gebühr kann mittels Überweisung oder Einzugsermächtigung entrichtet werden. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
  2. 7.2.  Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Gesundheitsschmiede berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können Betreibungskosten bei Zahlungsrückständen insoweit geltend gemacht werden, als die Kosten gesondert aufgeschlüsselt ausgewiesen werden, zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
  3. 7.3.  Der Betrag des Monatsabo, 10er Block, Einzelstunde ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

Eine Erhöhung des Betrages des Monatsabo bzw. 10er Block ist ungeachtet der Wertsicherungsvereinbarung jedenfalls frühestens nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsschluss möglich.

8. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

8.1.1 Der Vertrag bei einem Monatsabo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen jedoch mindestens 3 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 3 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 1 Woche vor Beendigung der 3 Monate zugegangen ist oder mitgeteilt wurde. Nach Beendigung der ersten 3 Monate kann dann monatlich gekündigt werden. Wieder spätestens 1 Woche vor Beendigung des Monats.

8.1.2 Der 10er Block ist ein Jahr gültig von Beginn des Zahlungseingangs.

8.2. Die Gesundheitsschmiede kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen– und Termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

  1. 8.2.1.  der Kunde mit der Bezahlung des Monatsabo in Verzug ist und der ausständige Betrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
  2. 8.2.2.  der  Kunde wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Trainingsraums (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Kunde infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;
  3. 8.2.3.  der Kunde im Trainingsraum gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

8.3. Das Kunde kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen - gilt nur für Monatsabo, wenn:

  1. 8.3.1.  der Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
  2. 8.3.2.  der Kunde nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft reicht zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes.

Für die Dauer der Aussetzung ist der Kunde von der Zahlung der Monatsgebühr befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom Kunden während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden.

  1. 8.4.  Die Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist der Gesundheitsschmiede anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Aussetzung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
  2. 8.5.  Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

9. Schlussbestimmungen

  1. 9.1.  Der Kunde hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Kunde hat der Gesundheitsschmiede jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
  2. 9.2.  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
  3. 9.3.  Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
  4. 9.4   Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Bezirksgericht Salzburg Umgebung vereinbart.

Köstendorf, am ________ _______________________ ______________________ Unterschrift des Kunden bzw. Vertragsnehmer